Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen


Kooperationsverbund "Förderung besonderer Begabungen"


Auch unsere Schule gehört einem solchen Verbund an – zusammen mit weiteren Einrichtungen:

    Evang. KiGa Klein Hehlen
    GS Klein Hehlen
    GS Bruchhagen
    GS Winsen
    Sprachheilschule Celle (FÖS Schwerpunkt: Sprache)
    Gymnasium Ernestinum

Die beteitigten Schulen stellen durch verbindlich vereinbarte Kooperation sicher, dass die Förderung bereits in der Grundschule beginnt und sich in weiterführenden Schulen konsequent fortsetzt.



Praktikumsmöglichkeiten

  • Praktikum fürs Studium
  • Berufsbegleitendes Praktikum
  • Schulpraktikum
  • Zukunftstag

Bitte sprechen Sie uns an !

Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.

Durch die besonderen Wetterverhältnisse in diesem Jahr muss auch weiterhin mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:

Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de (Klicken Sie auf „Schulausfälle Niedersachsen“)
Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger. Weitere Informationen finden Sie in der Tabelle unten

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
Share by: